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1. Berufsbild - Geschichte
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Meinen folgenden Ausführungen möchte ich einen Vers aus Psalm 26 voranstellen. Er lautet: „Herr ich habe lieb die Stätte deines Hauses und den Ort, da deine Ehre wohnt.“ Dies ist der schönste Vers, mit dem der Dienst eines Küster überschrieben wird. Und es ist gut, wenn man dieses auch so nachsprechen kann. Wenn man diese Stätte – die Kirche – wirklich liebt, dann wird man sie auch gern besuchen und in sie hineingehen. Denn das „Haus des Herren“ soll ja der Ort sein, wo Menschen von der Hektik in die Stille, vom Getrieben werden in die Gelassenheit und von der Resignation zur Hoffnung kommen sollen. Wer den Besuch einer Kirche, das Feiern eines Gottesdienstes so erlebt, der wird erfahren, daß es einen Unterschied zwischen „dem Ort, da seine Ehre wohnt“ und „der Stätte seines Hauses“ gibt. Denn der Ort, da seine Ehre wohnt meint mehr, ist größer als nur der Kirchbau. Denn Gott wohnt überall dort, wo man ihn einläßt. Die Kirche soll aber der Ort sein, wo wir uns ganz besonders auf Gott konzentrieren wollen. Und dort, in diesem Haus tut der Küster seinen Dienst.
Küster: lateinisch = custos / custor = Wächter Diese Bezeichnung ist wohl in der Mehrzahl der Landeskirchen Deutschlands und darüber hinaus gebräuchlich. Aber es gibt auch Landeskirchen oder Gebiete in denen dieser Beruf eine andere Bezeichnung findet... zum Beispiel diese: Kirchenvogt = eine Bezeichnung aus Braunschweig. Hier trägt der Kirchenvogt noch den Talar.
Mesner = der Ausdruck ist besonders im süddeutschen Raum gebräuchlich und wird nicht etwa von der katholischen Messe abgeleitet, sondern leitet sich von man sio narius ab. Darin steckt das Wort mansio: Bleibstätte, Wohnung, Haus. Auf die Kirche übertragen ist es der Name für den Beauftragten, der ein Raum bewohnt, der dem Gotteshaus zugeordnet ist, und der die Pflicht hat die Kirche zu bewachen.
Kirchner = eine Ableitung von dem Wort Kirche. Schon in einer alten Kirchenordnung aus dem Jahre 1530 gebraucht. Vorsicht ist bei dem Namen Küster geboten, wenn er aus einer Berliner Kirche kommt. Denn in der Berliner Kirche ist der Küster der Mann, der im Gemeindebüro die Schreibarbeit erledigt, aber keinen Dienst in der Kirche selbst verrichtet. Er ist also der Verwaltung zugeordnet. Den Dienst in der Kirche verrichtet dort der Kirchwart und im Gemeindehaus heißt diese Person Hauswart. Wir wollen aber bei der Bezeichnung Küster bleiben. Es ist interessant, daß die alte christliche Kirche kein Amt kannte, dessen Träger den Titel custos führte. Zuerst scheint diese Bezeichnung in den spanischen Klöstern vorgekommen zu sein. Der custos war dort der Mönch, der für die Klosterkirche zu sorgen hatte. Später wurden auch der Bischof, der Abt oder der geistliche Vorsteher einer Pfarrkirche, also jeder, der über ein Gotteshaus zu bestimmen hatte, custor genannt.
Biblischer Ursprung des Küsteramtes Zunächst möchte ich mit ihnen über den biblischen Ursprung des Küsteramtes sprechen, denn es entwickelte sich aus dem bereits in der Bibel erwähnten Diakonenamt. Der Dienst des Küster ist also einer der ältesten Dienste in der Gemeinde. Die Diakonen (siehe Apostelgeschichte 6), deren Hauptaufgabe in erster Linie die Versorgung der Armen, der Witwen und der Weisen war, waren immer auch für die „äußeren Dienste“ im gottesdienstlichen Leben der Gemeinde zuständig. Sie sorgten für die kirchliche Ordnung, öffneten und schlossen die Türen der Kirche. Sie bereiteten alles zum Gottesdienst vor, und hielten „die Sünder“ und „die von Bösen Geistern gequälten“ vom Altar fern. Sie waren für den reibungslosen Ablauf des Gottesdienstes verantwortlich. Sie unterstützten die Priester, nahmen die Opfergaben der Gläubigen an, unterrichteten die „Katechumenen“, das heißt, sie Unterwiesen die Täuflinge. Sie waren für die Psalmgesänge zuständig, teilten das Abendmahl mit aus, und wachten an der Pforte über Ordnung und Sitte. Sie standen in der Mitte zwischen Priester und Gemeinde. In der Zeit um 325 n.Ch. wird von ihnen verlangt, das Ohr, Auge, Mund, Herz und Seele ihres Priesters zu sein. In der Verbundenheit von Bischof und Diakon lag die Kraft beider Ämter. Es ist klar, daß bei der Fülle von Aufgaben, die Arbeit bereits früh auf mehrere Diakone verteilt werden mußte. Im Jahre 251 ist in einem Brief des Bischofs Cornelius von Rom, von einem Türhüter die Rede. Dieser Türhüter erhält die Schlüssel der Kirche vom Bischof. Ihm obliegt neben der Obhut über das Kirchengebäude die Sorge dafür, daß das Gotteshaus rechtzeitig geöffnet und geschlossen wird. Er gibt die Zeit des Gottesdienstes pünktlich bekannt und sorgt dafür, daß nur solche am Gottesdienst teilnehmen dürfen, die dazu berechtigt sind. Wenn sie so wollen war das die erste Dienstanweisung für Küster.
Geschichtliche Entwicklung des Küsterdienstes Sprechen wir vom Dienst des Evangelischen Küsters, so können wir erst nach der Reformationszeit beginnen. Damals zeigte sich, daß ohne einen Helfer im Gotteshaus, im Pfarrdienst und in der Gemeinde nicht auszukommen war. So wurde in der Regel in der Gemeinde ein Mann angestellt, der dem Pfarrer bei seinen Aufgaben behilflich war, und das war eben der Küster. Da es in der Zeit nach dem dreißigjährigen Krieg nur wenige Orgeln in den Kirchen gab, brauchte man für den Gemeindegesang einen Vorsänger. Also wurde der Küster mit diesem Dienst betraut, wenn er einigermaßen singen konnte. Außerdem mußte er lesen können, um aus dem Gesangbuch oder dem Psalter etwas zu singen. Darum konnte zu diesem Amt nur der Berufen werden, der selber lesen konnte. In den Dörfer der damaligen Zeit war das keine Selbstverständlichkeit. Wenn also so ein Mann gefunden war, dann mußte er natürlich auch der Jugend das Singen beibringen. So kam zum Dienst des Küster, der Dienst des Kantors, und später ganz allmählich auch der Dienst des Schulmeisters hinzu. Der Küster, der nun zugleich Kantor und Schulmeister war, mußte bei allen kirchlichen Handlungen die „äußeren Dienste“ nach den Anordnungen des Pfarrers leisten. Weiter mußte er der Jugend das Beten, die Gebote und den Glauben lehren, woraus sich dann allmählich regelrechter Unterricht im Schreiben und später auch im Rechnen und in anderen Fächern entwickelte. Dabei war die Besoldung des Küsters so gering, daß er meist einem Handwerk oder dem Bauerngeschäft oder einem anderen Amt nachgehen mußte, zum Beispiel dem Amt des Gerichtsschreibers. Diese schlechte Situation änderte sich erst als die Bedeutung des Schulunterrichtes erkannt, und die allgemeine Schulpflicht gefordert wurde. Aus einem Erlass aus dem Jahre 1704 geht hervor, daß die Hauptaufgabe der Schule darin bestehe, die Kinder für das Christentum zu erziehen. Mit der Erkenntnis der Bedeutung des Lehrens, wuchs die finanzielle Versorgung und auch das Ansehen und die Stellung des Küsters. Das blieb so, bis um die Mitte des 19. Jahrhunderts. Dann wurden Kirche und Schule grundsätzlich getrennt. Aus den mittlerweile zu Kirchenbeamten gewordenen Schulmeistern wurden Staatsbeamte, die für ihren Schuldienst ausgebildet wurden. Mit dieser Trennung vom Schuldienst machte sich nun wieder die ungenügende Besoldung der Kirchendiener bemerkbar. Die Küster strebten eine bessere Besoldung, ein Ruhegehalt (Rente) und eine geregelte Dienstanweisung an. Dazu schlossen sie sich zu sogenannten Interessengemeinschaften zusammen. Und in den einzelnen Landeskirchen entstanden so die Vereinigungen der hauptberuflichen Küster. Die Arbeitsgemeinschaft Rheinischer Küster entstand im Jahre 1901 in Essen.
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